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Online TV Recorder - Die Online Aufnahme
Beim OnlineTVRecorder haben sie die Möglichkeit jeden oder jede Sendung oder ähnliches aufzunehmen. Legal, natürlich. Wie das geht?

Nach der Anmeldung wählen sie die Filme oder Sendungen aus die sie aufnehmen möchten. Es ist auch möglich eine "Whish-List" zu erstellen, die dann zum Beispiel alle Folgen einer Serie aufnimmt. Natürlich ist es auch möglich mehrere Filme und Sendungen gleichzeitig aufzunehmen. Legal ist das ganze, weil man nach der Aufnahme ein verschlüsseltes .ortkey Format downloadet, welches dann dekodiert werden muss. Den Decoder kann man kostenlos bei OnlineTVRecorder downloaden. Dadurch ist gewährleistet, das nru angemeldete User, also die "Freunde" diese Dateien bekommen und deswegen ist das dann legal.
Hier die Erklärung von Wikipedia.org (Rechtliches):
Die Zulässigkeit des Dienstes muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs am Einzelfall geprüft werden.

Shift TV, einem ähnlichen Dienst, dessen Betreiber Netlantic GmbH in Unterföhring in Deutschland ansässig ist, wurde vom Oberlandesgericht Dresden die Aufzeichnung von RTL und SAT1 für unzulässig erklärt (Urteil vom 5. Dezember 2006, Az.: 14 U 1735/06). Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media zieht der Anbieter, die Netlantic GmbH, jedoch in der Sache vor den Bundesgerichtshof.

Am 4. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts wurde es OnlineTVRecorder untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte. Später stellte sich aber heraus, dass das Urteil gegen den ehemaligen Besitzer der Domain www.onlinetvrecorder.com gerichtet war. [8]

Das Unternehmen OnlineTVRecorder vertritt demgegenüber den Standpunkt, dass OTR laut §53 des Urheberrechtsgesetzes legal sei, wonach jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.

Weiter beruft sich OnlineTVRecorder darauf, dass jeder ein Recht habe, privat Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen zu lassen und diese auch unentgeltlich an Dritte weitergeben zu dürfen. Mittels der proprietären Verschlüsselung werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben habe.

Ein Urteilsspruch nach einer Klage von RTL gegen die Online-Videorekorder wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht erfolgte am 22. April 2009 durch den Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 216/06). Das Gericht stellte fest, dass die kommerzielle Vervielfältigung grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt, jedoch in Ausnahmefällen erlaubt ist. Dabei muss sichergestellt sein, dass die kommerziellen Anbieter lediglich auf einen "persönlichen Videorekorder" aufzeichnet und die Inhalte keinen Dritten zur Verfügung stehen.[9] Dies trifft auf einige browserbasierte Dienste wie Save.TV zu, die sich in dem Urteil bestärkt sehen.[10]

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